
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres. Es ist in zwei Schulhalbjahre geteilt: Das erste Halbjahr geht vom 01.08. bis 31.01. und das zweite Halbjahr vom 01.02. bis 31.07.. Es gelten die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Freistaates Sachsen.
Nein. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten usw.) haben die Schülerinnen und Schüler selbst Sorge zu tragen. Im Rahmen der vorhandenen Bestände der Städtischen Musikschule Chemnitz können jedoch Instrumente zur Nutzung überlassen werden.
Die Nutzungsdauer beträgt im Regelfall ein Schuljahr. Während dieser Zeit haftet der Nutzer/die Nutzerin für das Instrument und dessen Zustand. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dem Gebührenschuldner empfohlen. Die Nutzung der Musikinstrumente wird durch einen gesonderten Vertrag geregelt. Das Nutzungsentgelt für die Überlassung von Musikinstrumenten wird in der "Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten von der Städtischen Musikschule Chemnitz" festgelegt.
Ja. Die Probezeit beträgt zwei Monate und beginnt mit dem ersten Unterrichtstag.
Der Unterricht wird unter Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsregelungen in jedem Fach einmal wöchentlich erteilt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Unterricht in Abstimmung mit der Schulleitung 14-tägig in Doppelunterrichtseinheiten erteilt werden. Er findet in der Städtischen Musikschule Chemnitz sowie in Kindertagesstätten statt. Bei Bedarf kann er auch in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.
Die Unterrichtsstunden dauern in den Grundfächern 45 Minuten, in den Hauptfächern 30 oder 45 Minuten. Tanzstunden dauern 60 Minuten. In den Ergänzungsfächern variiert die Dauer zwischen 45 und 120 Minuten.
Ja. Zum Ende eines jeden Schuljahres bzw. beim Ausscheiden wird jedem Schüler bzw. jeder Schülerin der Unter-, Mittel- und Oberstufe die Teilnahme und der derzeitige Ausbildungsstand schriftlich bestätigt. Die Schülerinnen/Schüler haben darüber hinaus die Möglichkeit, Prüfungen für den Erwerb von Teil und Endabschlüssen entsprechend den Vorgaben des Verbandes Deutscher Musikschulen e. V. bzw. der fachbereichsbezogenen Prüfungsordnung abzulegen. Dazu ist die Belegung des Ergänzungsfaches „Musiktheorie“ nachzuweisen. Für Abschlüsse in der Mittel- und Oberstufe muss zusätzlich das Ergänzungsfach „Gemeinschaftsmusizieren“ belegt werden.
Ja. Während des Schuljahres ist eine Abmeldung aber nur aus folgenden Gründen zulässig:
An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Städtische Musikschule Chemnitz zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines/einer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin erforderlich. An-, Ab- und Ummeldungen werden erst durch die Bestätigung der Städtischen Musikschule Chemnitz zu dem in dem Vertrag bzw. der Kündigung genannten Zeitpunkt rechtswirksam (Vertrag, Änderungsvertrag, Kündigungsbestätigung).
Abmeldungen und Unterrichtsveränderungen sind grundsätzlich nur zum 31.01. oder zum 31.07. möglich und müssen der Städtischen Musikschule Chemnitz formlos spätestens zwei Monate vorher schriftlich zugegangen sein. Erfolgt keine Abmeldung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr. Ausnahmen können bei einem Pädagogenwechsel zugelassen werden. Abweichend davon können der Babykurs und die Angebote für Senioren zum Monatsende beendet werden. Die Abmeldung muss schriftlich bis zum 5. eines Monats vorliegen.
Städtische
Musikschule
Chemnitz
Gerichtsstraße 1
D-09112 Chemnitz
Tel.: 0371 / 302 289
Fax: 0371 / 305 812
Sprechzeiten:
| Tag | Uhrzeit | |
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| • Mo | 9:00–12:00 | |
| • Di | 9:00–12:00 | 15:00–18:00 |
| • Mi | 9:00–12:00 | |
| • Do | 9:00–12:00 | 15:00–18:00 |
| • Fr | 9:00–12:00 |
Wie Sie uns finden:
Jeden ersten Donnerstag im Monat, 15.00 Uhr findet im
Saal vom Kraftwerk e.V., Kaßbergstraße 36, ein
DA CAPO Musikcafé mit bekannten Musikern und Sängern aus der Region statt. Sie sind herzlich eingeladen.