Instrumentenausleihe
Wie leihe ich mir ein Instrument?
Jede:r Schüler:in der Städtischen Musikschule kann im Rahmen der vorhandenen Bestände ein Instrument ausleihen. Das Nutzungsentgelt für die Überlassung von Musikinstrumenten ist in der „Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten von der Städtischen Musikschule Chemnitz“ festgelegt. Die Ausleihe erfolgt über einen gesonderten Vertrag. Nach Rücksprache mit dem Fachlehrer kann das Instrument während der Sprechzeiten in der Verwaltung ausgeliehen werden.
Wie viel kostet das?
Die Ausleihkosten variieren und richten sich nach dem Anschaffungswert des Musikinstrumentes, dessen Zubehör sowie Dauer der Ausleihe. Das Nutzungsentgelt entnehmen Sie bitte der "Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten von der Städtischen Musikschule Chemnitz" der Musikschule Chemnitz.