26
Apr. 2023
Elternbrief zur Gebührenerhöhung 2023/2024
Elternbrief vom 26.04.2023
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Stadtrat am 05.04.2023 die Änderung unserer Gebührensatzung und damit die Gebührenerhöhung für die Musikschule Chemnitz ab dem 01.08.2023 beschlossen.
Die Gebühren werden im Schnitt um 5 % steigen. Zum Beispiel wird der Satz für den Einzelunterricht von 800,00 € auf 840,00 € pro Schuljahr erhöht. Das entspricht einer monatlichen Erhöhung von 3,33 €. Die Gebührenerhöhung sollte bereits vor zwei Jahren erfolgen, wurde damals wegen der Corona Situation aber ausgesetzt. Nunmehr ist diese aber unumgänglich geworden, auch um die geplante Honorarerhöhung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen teilweise abzufedern, die ebenfalls ab dem neuen Schuljahr mehr Honorar für ihre geleisteten Stunden erhalten sollen. Ein ebenfalls mehr als wichtiger Schritt.
Bis zum Ende des aktuellen Schuljahres bleiben die Ihnen zugestellten Gebührenbescheide gültig, außer Sie teilen uns Änderungen mit. Dazu nochmals eine Erläuterung.
Fehlende Einträge Ermäßigungen
Sollte Ihnen auffallen, dass Ermäßigungen, für die Sie Anspruch hätten, nicht eingetragen sind, dann teilen Sie uns dies bitte mit und legen den Nachweis vor. Nachdem die Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie einen geänderten Bescheid. Ein Widerspruch ist nicht nötig, da die Bescheide zum Zeitpunkt der Erstellung richtig waren, wenn die Nachweise fehlten. Dies würde dann ein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren nach sich ziehen.
Ermäßigungen allgemein
Unsere Gebührensatzung schreibt vor, dass Ermäßigungen erst ab dem Monat der Vorlage eingetragen werden können. Rückwirkende Eintragungen sind nicht möglich. Bitte beantragen Sie deshalb Unterlagen bei den zuständigen Behörden (z.B. Chemnitz-Pass) rechtzeitig, da uns mittlerweile bekannt ist, dass die Bearbeitungszeit dort länger dauert.
Sollten Schülerinnen oder Schüler in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, aber die Schule noch besuchen oder ein Studium beginnen, dann legen Sie bitte die Schul- bzw. Studienbescheinigungen spätestens in dem Monat vor, in dem die Schülerin/ der Schüler 18 Jahre alt wird. Dies betrifft ebenso den Bundesfreiwilligendienst und das freiwillige soziale oder ökologische Jahr. Im Gebührenbescheid können Sie ersehen, ab wann der Erwachsenzuschlag berechnet wird. Hierzu und zu weiteren Fragen finden Sie vollständige Informationen in unserer Benutzungs- und Gebührensatzung. Diese sind abrufbar unter
chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/satzungen/index.html unter dem Stichwort Schulen.
Konzerte und Aufführungen
Am 13.05.2023 wird in unserem Konzertsaal um 09:30 und 11:00 Uhr unser jährliches Käfer-konzert aufgeführt. Diesmal erlebt unser Schulmaskottchen Antonia ein Unterwasser-
abenteuer. Es sind noch Restkarten vorhanden, die während der Sprechzeit der Verwaltung in der Musikschule gekauft werden können.
Diese und weitere Veranstaltungen sind jederzeit aktuell auf unserer Homepage unter www.musikschule-chemnitz.de/veranstaltungen abrufbar.
Zum Schuljahresanfang 2023/2024 werden wir Sie über die geplanten Veranstaltungen, die Gebührenbescheide und den Baufortschritt in der 3. Etage informieren. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen, hoffentlich endlich beginnenden, strahlenden Frühling.
Elternabend
Für den 18. September 2023 um 19:00-20:15 Uhr ist im Kammermusiksaal der Musikschule ein Elternabend geplant. Jana Juhran ist bereit, die Rolle der Elternsprecherin zu übernehmen. Sie möchte sich und ihre Ideen beim Elternabend vorstellen und hofft, dass Sie sie in diesem Amt bestätigen werden. Es ist uns auch wichtig, Sie über wichtige Fragen des Musikschulbetriebes zu informieren:
Gebühren- und Personalstruktur, Lehrernachwuchsmangel und Ihnen auch Tipps zu geben, wie Sie Ihr Kind zum Üben motivieren können.
Natürlich sind auch unsere erwachsenen Schülerinnen und Schüler herzlich eingeladen, daran teilzunehmen!
Freundliche Grüße
Die Leitung und das gesamte Team der Städtischen Musikschule Chemnitz